www.ris.bka.gv.at
9. Maschinen und Anlagen nach Vorgabe rüsten, prüfen und in Betrieb nehmen, 10. Produkte aller Art aus Kunststoffen unter Verwendung von branchenüblichen Verarbeitungstechniken herstellen, 11. Einstellen der Parameter von Oberflächenveredelungsanlagen, Oberfläche veredeln, 12. Erkennen und Beheben von Mängeln, 13.