Lizenzvereinbarung | AVG
6.5.1. fÜr tod, verletzung, sachbeschÄdigung oder betrug Über das durch die dafÜr geltenden gesetze festgelegte mass hinaus und. 6.5.2. fÜr sÄmtliche aspekte, die nach geltenden gesetzen anderweitig nicht eingeschrÄnkt oder ausgeschlossen werden dÜrfen. 7. datenschutz; verarbeitung von personenbezogenen und anderen daten. 7.1.